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Was kostet ein Steuerberater?

Steuerberater können oft mehr aus einer Steuererklärung rausholen als Nicht-Profis. Sie kennen die Gesetzte und Vorgaben, das führt zu niedrigeren Nachzahlungen oder höheren Ausschüttungen. Natürlich müssen diese Dienste bezahlt werden. Aber lohnt sich das? Spart man am Ende wirklich mehr, als man ausgibt? Mit Rechenbeispielen!
Publiziert am 12. Februar 2021

Das Steuerrecht ist umfangreich und kompliziert, darum lohnt sich in vielen Fällen der Rat eines Experten. Dieser greift nicht nur tatkräftig unter die Arme, indem er die Erstellung von Jahresabschlüssen, ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder die gesamte Buchführung übernimmt. Auch kann er sowohl Existenzgründern den richtigen Weg aufzeigen als auch bei der Unternehmensnachfolge oder in Krisenzeiten helfen. Gewerbetreibende und Unternehmer können einen Teil der Steuerberatergebühren steuerlich geltend machen.

Was kostet eine Erstberatung beim Steuerberater?

Eine Einheitsantwort gibt es auf die Frage, was ein Steuerberater kostet, leider nicht. Man kann aber sehr wohl herausfinden, was ein guter Steuerberater kosten sollte, bevor man sich für eine Kanzlei entscheidet. Es empfiehlt sich, Steuerberater in Ihrer Umgebung zu suchen und zu kontaktieren. Lassen Sie sich vom Experten einen Kostenvoranschlag geben. In einem persönlichen Erstgespräch lassen sich der Umfang, die Dauer sowie auch Ziele, die erreicht werden sollen, ganz klar ermitteln. Anhand dieser Informationen kann der Steuerberater die auf seinen Mandanten zukommenden Kosten besser einschätzen. Dieses Erstgespräch bieten viele Kanzleien kostenlos an. In der gesetzlichen Vergütungsordnung für Steuerberater (StbVV) ist jedoch angegeben, dass für ein Erstgespräch oder eine Erstberatung, wie es dort genannt wird, nicht mehr als 190,00 EUR fällig sein sollten (Umsatzsteuer noch hinzugerechnet). Es lohnt sich in jedem Fall, auf das Gespräch vorbereitet zu sein. Darum haben wir einige grundlegende Informationen für Sie zusammengestellt.

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Die Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sieht unterschiedliche Arten von Steuerberatergebühren vor:

  • Wertgebühren
  • Rahmengebühren
  • Zeitgebühren (laut StBVV darf der Steuerberater-Stundensatz zwischen 60 und 140 € betragen, die halbe Stunde darf entsprechend zwischen 30 und 70 € kosten)
  • Pauschalgebühren (= pauschale Vergütung)

Der zeitliche Arbeitsaufwand, die Komplexität und regionale Gegebenheiten spielen eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der Kosten.

Was zuerst einmal etwas verwirrend klingen mag, ist gar nicht so unüberschaubar, wie man vermuten mag. Die Rahmengebühren entsprechen meist in etwa der sog. Mittelgebühr. Anhand der öffentlich einsehbaren Steuerberater-Gebührentabellen kann man kontrollieren, ob die Steuerberater-Preise angemessen sind. In fast allen Fällen empfiehlt sich zudem ein Vergleich der Honorarvorstellungen mehrerer Steuerberater. Denn dadurch klärt sich die Frage nach dem lokal üblichen Preisrahmen.

Im Anhang der Steuerberatervergütungsverordnung finden sich einige Honorartabellen. Diese stellen den Gegenstandswerten, derer sich der Steuerberater annimmt und dessen konkreten Leistungen, wie der Einkommensteuererklärung, eine sog. ‘volle Gebühr’ gegenüber. Von dieser vollen Gebühr dürfen Steuerberater klar definierte Anteile berechnen, im Falle einer Einkommen- oder Gewerbesteuer zwischen 10 % und 60 %. Die erwähnte Mittelgebühr entspricht der Hälfte der Summe aus Minimal- und Maximalgebühr. Wird sie überschritten, muss der Steuerberater dies plausibel begründen können.

RECHENBEISPIEL 1

Der Gegenstandswert einer Gewerbesteuererklärung beträgt 200.000 €, die volle Gebühr nach der zugeordneten Steuerberater-Honorartabelle A liegt bei 1.907 €. Die Erstellung der Gewerbesteuererklärung darf sich der Steuerberater also mit der Preisspanne 190,7 bis 1.144,2 € vergüten lassen. Die Mittelgebühr beträgt 667,45 €.

Es gibt klare Vorgaben für Steuerberater zur Berechnung der Gebühren

Oft berechnen sich die Steuerberatergebühren aus dem Gegenstandswert. Viele Steuerberater rechnen auch einzelne Leistungen ab, zum Beispiel das Ausfüllen der Steuererklärung. Im Anhang der Steuerberatervergütungsverordnung finden sich einige Honorartabellen. Diese stellen den Gegenstandswerten, derer sich der Steuerberater annimmt und dessen konkreten Leistungen, wie der Einkommensteuererklärung, eine sog. ‘volle Gebühr’ gegenüber. Von dieser vollen Gebühr dürfen Steuerberater klar definierte Anteile berechnen, im Falle einer Einkommen- oder Gewerbesteuer zwischen 10 % und 60 %. Die erwähnte Mittelgebühr entspricht der Hälfte der Summe aus Minimal- und Maximalgebühr. Wird sie überschritten, muss der Steuerberater dies plausibel begründen können.

Frei nach Belieben kann der Steuerberater die Höhe der Kosten aber nicht ansetzen. Er muss sich nämlich an die Vorgaben in der Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV, halten. In dieser Verordnung können Interessenten die möglichen Kosten für Steuerberater ablesen. Dadurch haben sie bereits einen Richtwert und treten nicht völlig unbedarft an einen Berater heran.

Diese Gebührenverordnung ist recht umfangreich und umfasst alle unterschiedlichen Aufgaben, die ein Steuerberater übernehmen kann. Darüber hinaus gibt sie eine mögliche Kostenspanne vor – einen Mindest- sowie einen Maximalbetrag, welcher für eine konkrete Aufgabe verlangt werden darf. Ob die Kosten letzten Endes näher an der oberen oder an der unteren Grenze liegen werden, hängt von mehreren Faktoren ab. So steigen die Steuerberaterkosten natürlich mit dem wachsenden Aufwand des Experten, wohingegen sie im unteren Bereich bleiben, wenn man beispielsweise alle nötigen Belege und Unterlagen selbst besorgt und
sie ordentlich sortiert übergibt.

UNSER TIPP

Wer Steuerberater-Kosten minimieren will, sollte dem Experten alle nötigen Unterlagen möglichst schon ausgefüllt oder zumindest gut sortiert überlassen. Denn ein Steuerberater kann auch Zeitgebühren abrechnen, sodass man beispielsweise pro angefangene 30 Minuten zahlt.

Tabellen geben Aufschluss über die Berechnung der Gebühren

Im Anhang der Steuerberatervergütungsverordnung finden sich Steuerberater Kostentabellen A bis C. Diese ordnen bestimmten Größen für den Gegenstandswert eine sogenannte volle Gebühr (10/10) zu. Von dieser vollen Gebühr dürfen Steuerberater maximal einen bestimmten Prozentsatz verlangen.

RECHENBEISPIEL 2

Im Fall einer Steuererklärung und bei einem Gegenstandswert von 35.000 € beträgt die volle Gebühr 872 €. Von diesem Betrag ausgehend darf der Steuerfachmann z. B. für die komplette Anfertigung einer Einkommensteuererklärung zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr berechnen.

RECHENBEISPIEL 3

Bei Schenkungsteuererklärungen beträgt der zulässige Gebührenrahmen hingegen 20 - 100 % der vollen Gebühr. Einem Gegenstandswert von 40.000 € ist hier eine Gebühr von 947 € zugeordnet. Hieraus ergibt sich, dass Steuerberater für die Erstellung einer Schenkungsteuererklärung über besagten Betrag zwischen 189,40 und 947 € berechnen dürfen.

Bei einer Körperschaftsteuererklärung darf dagegen zwischen 2/10 und 8/10 verlangt werden. Soll eine bereits fertige Steuererklärung jedoch lediglich berichtigt werden, können die Kosten dafür zwischen 2/10 und 10/10 der vollen Gebühr betragen. Handelt es sich wiederum um die Aufstellung eines Jahresabschlusses inklusive einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung, kommt die Tabelle B – die sogenannte Abschlusstabelle – ins Spiel.

RECHENBEISPIEL 4

Angenommen, der Gegenstandswert einer GmbH beträgt 50.000 €, so liegt die volle Gebühr bei 221 €. Laut der Gebührenverordnung dürfen in diesem Fall die Steuerberatergebühren zwischen 10/10 und 40/10 von 221 € betragen. Für die Erstellung eines Anhangs würden weitere Kosten in Höhe von 2/10 bis 12/10 anfallen.

UNSER TIPP

Bei großer Unsicherheit in Hinblick auf das Steuerberater Honorar kann sich der Mandant auch an die örtliche Steuerberaterkammer wenden. Diese überprüft die Rechnung bei Bedarf kostenlos.

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